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1 Geltungsbereich
1.1.
Für alle Leistungen des Einzelunternehmers Tino Henßchen (treibHaus) an ihre Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2.
Kunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2 Vertragspartner
2.1.
Der Mietvertrag kommt zustande mit Tino Henßchen, Inhaber der Firma treibHaus, Geschäftsadresse Schiller- Straße 8 in 02977 Hoyerswerda.
3 Vertragsschluss
3.1.
Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte im Onlineshop stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2.
Durch Anklicken eines der Bezahlknöpfe der angebotenen Bezahldienstleister geben sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Dienstleistungen und Waren ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E‑Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.3.
Sollte die Bestellung eine Reservierung des Saunabootes beinhalten, so wird diese durch die verbindliche Bestellung bestätigt und unterläuft nicht mehr dem automatischen Stornierungsprozess einer nicht bestätigten Reservierung.
4 Widerrufsrecht
4.1.
Wenn Sie Kunde sind, also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
4.2.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der Widerrufsbelehrung (Apendix 2) wiedergegeben sind.
5 Fälligkeit der Zahlung
5.1.
Die vereinbarte Chartergebühr ist bei Buchung zu zahlen, die Kaution und sonstige zu leistende Zahlungen sind vor Ort bis zu Beginn der Charter vollständig zu leisten, sofern die Buchung vor Ort erfolgt. Die Kaution beträgt 200,00 €. Die Chartergebühr überweisen Sie bitte per Buchung an folgende Bankverbindung:
Empfänger: Tino Henßchen — treibHaus
IBAN: DE79 1805 5000 0 380 0561 86
BIC: WELADED1OSL
Verwendungszweck: Vorname, Name, Angebot und Datum des Chartertages
6 Stornogebühren/Umbuchung
6.1.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Im Falle des Rücktritts sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Mietpreis, zu zahlen:
Bei Rücktritt 2- 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums:
30% des Gesamtpreises
Bei Rücktritt 6–14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes:
50% des Gesamtpreises
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes:
80% des Gesamtpreises
6.2.
Sollte eine Umbuchung des Saunafloßes zum gleichen Tarif zu einem anderen Zeitpunkt vereinbart werden, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Dies gilt nicht, wenn wegen schlechter Wetterbedingungen (ausgenommen normaler Regen und Wind bis zu einer Windstärke 6 (BFT) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
7 Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes
7.1.
Die Übergabe erfolgt am Tag des Beginns der vereinbarten Mietzeit. Mieter und Vermieter besichtigen gemeinsam den Mietgegenstand. Der Vermieter weist den Mieter zur Nutzung des Gegenstandes ein. Über die Besichtigung und die Einweisung wird ein gemeinsames Protokoll erstellt, welches von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Im Anschluss übergibt der Vermieter dem Mieter die Schlüssel zum Mietobjekt.
7.2.
Der Mieter verlässt das Mietobjekt Ende der vereinbarten Mietzeit im besenreinen Zustand. Die endgültige Rückgabe erfolgt durch Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter. Auf Wunsch einer der Parteien wird das Mietobjekt am Ende erneut besichtigt und gegebenenfalls ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes erstellt, welches durch beide Parteien zu unterschreiben ist.
8 Rechte und Pflichten des Mieters
8.1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände einschließlich Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Mietobjekt oder am Inventar auftreten, wir der Mieter unverzüglich beim Vermieter melden.
8.2.
Der Mieter unterlässt jegliche Störungen von Erholungssuchenden im Gebiet des Senftenberger Sees. Tägliche Ruhezeiten von 12.00 – 15.00 Uhr und von 22.00- 7.00 Uhr sind einzuhalten. Dabei ist die Lautstärke bei Unterhaltungen, des Radios, Fernsehers usw. so zu reduzieren, dass Dritte nicht gestört werden. Kommt es zu Beschwerden durch Dritte ist der Vermieter berechtigt, den Mieter abzumahnen. Kommt es erneut zu Störungen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und/oder störende Begleiter des Mieters des Objektes zu verweisen. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn aufgrund der Störungen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses oder die Duldung von Begleitern des Mieters unzumutbar geworden ist oder der Mieter bzw. dessen Begleiter verweigern, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.
8.3.
Der Mieter versichert, dass er und alle ihn begleitenden Personen in der Lage sind, sicher zu schwimmen. Er stellt sicher, dass die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Sicherheitsmaßnahmen (Rettungsring, Rettungswesten etc.) jederzeit zur Nutzung bereit sind und trifft auch sonst alle Sicherheitsmaßnahmen, die die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet.
8.4.
Die Sicherheitsmaßnahmen durch den Mieter betreffen insbesondere auch eine Nutzung der mit vermieteten Elektroboote. Die Nutzung erfolgt nur zum Übersetzen vom oder zum Mietobjekt. Der Mieter stellt sicher, dass eine Nutzung nur durch ihn oder eine volljährige Person stattfindet, die körperlich und geistig in der Lage sind, das Fahrzeug zu führen. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ist dem Mieter/Bootsführer ausdrücklich untersagt. Über die Vorschriften zum Führen der bereitgestellten Boote wird der Mieter bei Bedarf im Verlauf der Übergabe des Mietobjektes eingewiesen. Der Mieter ist jedoch darüber hinaus verpflichtet, sich bei Gebrauch über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Bei Benutzung durch andere Personen sind diese durch den Mieter einzuweisen.
8.5.
Der Mieter stellt sicher, dass eine Überbelegung des vermieteten Mietobjektes nicht stattfindet. Die maximale Belegung ist im Mietvertrag geregelt.
8.6.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
9 Verhalten an Bord
9.1.
Die dem Mietvertrag beigefügten Unterlagen und die bei der Einweisung durch den Vermieter mitgeteilten Verhaltensregeln sind im allseitigen Interesse, jederzeit unter allen Umständen unbedingt zu beachten. Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmweste befördert werden. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder, Personen (tragen von Schwimmwesten/Verhalten auf dem Floß usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
Das Saunafloß ist nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendes Gewitter zu benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt-Naturbestimmungen einzuhalten.
9.2.
Die Gegenstände befinden sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten und überlassenen Sachen sind vom Mieter in eben solchem ordnungsgemäßen sauberen Zustand zurückzugeben.
9.3.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden am Saunafloß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.
9.4.
Sollte es zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
10 Rechte und Pflichten Vermieters
10.1.
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt samt Zubehör für die Dauer des Mietvertrages frei von Mängeln zur Verfügung zu stellen. Bewerbende Prospekte, Anzeigen oder sonstige Unterlagen sind annähernd, wenn diese vom Vermieter nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder als zugesichert werden. Der Vermieter behält sich vor, die vorhandene Ausstattung gegen eine gleichwertige Ausstattung zu ersetzen.
10.2.
Mängel, die bei der Übergabe entdeckt werden oder die während der Mietdauer auftreten, wird der Vermieter unverzüglich beseitigen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach und handelt es sich um einen für die Nutzung des Mietobjektes erheblichen Mangel, ist der Mieter nach Fristsetzung zur Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder der Vermieter diese verweigert. Der Mietpreis ist im Falle einer solchen Kündigung anteilig an den verbleibende Mietdauer zur vereinbarten Gesamtmietdauer an den Mieter zu erstatten. Das gilt nicht, wenn der Mangel durch den Mieter oder ihn begleitende Personen verursacht wurde. Die Rechte des Mieters auf Minderung und Schadenersatz bleiben von dieser Vorschrift unberührt.
10.3.
Im Falle von Ansprüchen des Vermieters wegen einer Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache ist der Mieter zur Aufrechnung mit der geleisteten Mietkaution berechtigt. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen verjähren derartige Ansprüche des Vermieters innerhalb von einem Jahr ab Rückgabe des Mietobjektes.
11 Haftung
11.1.
Die Haftung für Pflichtverletzungen des Vermieters, dessen gesetzliche Vertreter und für dessen Erfüllungsgehilfe wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2.
Der Haftungsausschluss von Ziffer 1 gilt nicht, wenn:
- Eine Pflichtverletzung des Vermieters, dessen gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt;
- Der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zwingend haftet;
- Der Vermieter die vertragliche Pflicht vom Vermieter eine Beschaffenheit garantiert hat;
- Der Vermieter eine Kardinalspflicht verletzt. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind, weil diese den Vertrag derart prägen, dass der andere Vertragsteil regelmäßig auf deren zwingende Geltung vertraut. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung der Mietsache. Im Falle einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3.
Die Haftung des Vermieters wegen Verzugs bei Bereitstellung des Mietobjektes ist auf den vereinbarten Mietpreis beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung aus Verzug ist ausgeschlossen.
11.4.
Der Vermieter unterhält eine Vollkaskoversicherung, die aber nur über die Selbstbeteiligung hinaus gehend Schäden und nicht alle Risiken deckt. Von der Versicherung sind z.B. innerbetriebliche Schäden ausgeschlossen, etwa weil der Motor fahrlässig oder nicht nach Vorgabe genutzt und somit überhitzt wurde. Zudem kann der Kaskoversicherer bei fahrlässig verursachten Schäden, für die er leistet, den Schädiger in Regress nehmen. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden kann die Versicherung nicht bzw. nur teilweise in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus haftet der Mieter bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden neben den direkten Bootsschäden auch für Sachschadensnebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung beträgt 2500,00 €.
12 Datenspeicherung
12.1.
Die persönlichen Daten des Mieters werden stets nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und den Telemediengesetzes behandelt. Der Vermieter nutzt Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und für eigene Werbe- und Marketingzwecke sowie zur eigenen Marktforschung und zur Bonitätsprüfung. Weitere Erläuterungen und Informationen zum Thema Datenschutz, sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Der Kunde erklärt sich mit der Verwendung der Daten gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.
13 abschließende Regelungen
13.1.
Die Parteien vereinbarten die Geltung Deutschen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechtes.
13.2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll vielmehr diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die den erkennbaren Willen der Partei wirtschaftlich an nächsten kommt.